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BAP – Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

Wir freuen uns, seit dem 1. August 2003 Mitglied im BAP (früher BZA) zu sein.

Die BAP Tarifverträge können hier eingesehen werden (Stand: 30.11.2016).

Berlin, 14.4.2011
Die beiden großen Branchenverbände, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA), schließen sich zum „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister“ (BAP) zusammen.

Hier geht es zur Website des BAP.